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Bad Vilbel und Segmüller - Einzelhandel ohne Konzept ?

Quelle: www.bad-vilbel-online.de


Bad Vilbel, 28.6.2016 - Im Rhein-Main-Gebiet etablierten die zuständigen Politiker bereits vor acht Jahren ein regionales Einzelhandelskonzept. Absicht dahinter: bereits vor der Ansiedlung grosser Einkaufsmärkte oder Discounter sollte künftig geprüft werden, wie der lokale innenstädtische Einzelhandel möglichst wenig negativ tangiert werden kann. 

Und seit nunmehr sechs Jahren taucht in diesem Zusammenhang immer wieder der Name „Segmüller“ auf. 

Bad Vilbels Bürgermeister Thomas Stöhr (CDU) möchte nämlich genau diesem Möbelfilialisten eine Fläche im Baugebiet Quellenpark andienen - vergleichbar der räumlichen Situation Weiterstadts bei Darmstadt an der A5. Damit liegt er aber sowohl mit der Haltung der Regionalversammlung Südhessen als auch mit dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel und einem hier massgeblichem Urteil über Kreuz. 

Für die Innenstadtlagen und die dortigen Einzelhändler ist regelmässig das ausufernde „Randsortiment“ der grossen Möbelhäuser ein Problem. Da sich Möbelkunden häufig nicht beim ersten Besuch des Möbelhauses zum Kauf einer hochwertigen Möbelgarnitur, eines Schlafzimmers oder einer Terrassenbestuhlung entscheiden können, lassen sie sich entsprechend intensiv beraten und kehren nicht selten mehrmals ins selbe Möbelhaus zurück, um ihre Kaufabsicht „abzusichern“. 

Wie gut, wenn dann das sog. zentrenrelevante Sortiment eine breite Auswahl an Haushaltswaren, Leuchten, Stoffen u.ä. bereit hält - gerade so, wie die Händler in der Innenstadt. Der Kunde hat sich dann vielleicht noch nicht zur avisierten „grossen“ Entscheidung durchgerungen, aber bei jeder „Etappe“ mehr oder weniger viele Teile des Randsortiments erstanden - auch, um nicht jedesmal mit leeren Händen aus dem Möbelhaus zu kommen; in Reinkultur zelebriert IKEA diesen Ansatz.

Dem aktuellen Einzelhandelskonzept zufolge dürfte Segmüller im Falle seiner Ansiedlung maximal 800 Quadratmeter für die Präsentation dieses Sortiments zur Verfügung stellen - schöner wären 3.900 Quadratmeter - oder als Vergleichsvorschlag des Verwaltungsgerichts Giesen 3.000 Quadratmeter. 

Dieser Vergleich kam bei der Regionalversammlung nicht gut an; der angerufene Verwaltungsgerichtshof Kassel entschied daraufhin, dass die Stadt Bad Vilbel eine Änderung des regionalen Flächennutzungsplans beantragen müsse, um den Wünschen Segmüllers entgegenzukommen. 

So denkt Thomas Stöhr aktuell darüber nach, ebendiesen Antrag auf Genehmigung eines Randflächensortiments von maximal 3.000 Quadratmetern zu stellen. 3.000 zu 800 verhält sich wie 1 : 3,75. Keine wirklich gute Nachricht für die Vilbeler Innenstadt.

Weitere politische Akteure wie Landrat oder Regionalversammlung sehen denn auch das Projekt „Segmüller-Ansiedlung in Bad-Vilbel“ bereits als gescheitert an. 

Gutachter, die im Auftrag des Regierungspräsidiums Darmstadt das regionale Einzelhandelskonzept kürzlich evaluiert haben, empfehlen eine Beibehaltung der Randsortimentsgrösse. 

Allerdings vermissen sie eine stärkere inhaltliche Fundierung der Auswahl des Standorts neuer Ansiedlungen. So solle hier für die Grösse eines Marktes entscheidend sein, wieviele Personen er versorgen könne. Aber bis diese Vorschläge in ein revidiertes Einzelhandelskonzept einfliessen können, muss noch viel Wasser die Nidda hinunterlaufen. 

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