Mastodon Mastodon Übernahme-Poker bei Kaiser’s Tengelmann - BGH soll entscheiden | Rückenwind für Ihr Geschäft | RetailConsult.de - Michael Borchardt, Frankfurt am Main

Übernahme-Poker bei Kaiser’s Tengelmann - BGH soll entscheiden

Berlin, 9.8.2016 - Die Frankfurter Neue Presse wird im Allgemeinen nicht gerade zu den avanciertesten Blättern Deutschlands gezählt. Mit der Überschrift „Gabriel zeigt sein rotes Herz“ publiziert sie heute jedoch einen dpa-Artikel (von Teresa Dapp), der das Gerangel rund um die geplante Fusion von Kaiser’s Tengelmann und Edeka sowie die Rolle des SPD-Wirtschaftsministers dabei auf den Punkt bringt. 

Seit das Bundeskartellamt nämlich diesen Zusammenschluss im Frühjahr aus Wettbewerbsgründen untersagt und Gabriel mit seiner Ministererlaubnis dieses Votum anschliessend überstimmte, tobt eine juristische Auseinandersetzung, die Gabriel allzuoft nicht sehr gut dastehen lässt. 

Dabei sind seine Gründe zur Erteilung der Ausnahmeerlaubnis aller Ehren wert: Er sieht im Falle der geplanten Kaiser’s Tengelmann-Übernahme durch Edeka mindestens 16.000 Arbeitsplätze als gerettet an - im Gegensatz zu einer Übernahme durch die ebenfalls mitbietende Rewe-Gruppe bzw. einem kompletten Unterbleiben der Fusion. 

Das Oberlandesgericht Düsseldorf stoppte per Eilverfahren am 12.7.2016 nach vier Monaten die Umsetzung der Ministererlaubnis, warf dem Minister die Besorgnis um Befangenheit und Geheimgespräche vor und liess keine Rechtsbeschwerde zu. 

Geheimgespräche streitet Gabriel ab und seine Befangenheit beziehe sich auf den Wunsch, Arbeitsplätze zu erhalten. 

Deshalb nun in die nächste juristische Runde: Der Bundeswirtschaftsminister legte am Montag zwei Rechtsmittel gegen den OLG-Beschluss beim BGH ein. Obwohl die rechtlichen Erfolgsaussichten allgemein als gering eingeschätzt werden, hat Gabriel aus seiner Sicht nichts zu verlieren: zum einen lancierte das Wirtschaftsministerium eine Nichtzulassungsbeschwerde und zum anderen eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde. 

Falls der BGH eine der beiden Beschwerden als rechtens einstuft, wird es zu einer Prüfung des OLG-Beschlusses kommen (Zulässigkeit oder Rückverweis). Aber auch im Falle einer Ablehnung steht stünde ja noch am OLG Düsseldorf das Hauptsacheverfahren an: Hierbei könnten nochmals ergänzende Rechtsargumente vorgetragen werden, die ein neues Licht auf das Fusionsvorhaben werfen könnten. Und Gabriel könnte wieder sein „rotes Herz“ zeigen. 

Auch Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung mahnte am vergangenen Wochenende in einem Kommentar zur Causa „Tengelmann-Edeka“ zur Zurückhaltung; „Tengelmänner und Tengelfrauen (seien, MB) dankbar, wenn die Politik versucht, ihre Arbeitsplätze zu sichern. Richter, die das sabotieren, sind übergriffig.“

So stehe nicht der freie Markt unter Achtung und Schutz des Grundgesetzes, sondern die Würde des Menschen. Freier Markt und Wettbewerb seien wichtig, aber nicht heilig. 

Gerade die bundesrepublikanische soziale Marktwirtschaft habe das Gemeinwohl im Blick - und dazu gehöre auch die Sicherung von Arbeitsplätzen. 

Aus diesem Grund könne Wirtschaftsminister Gabriel auch nicht befangen sein, wie es der „Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf“ ihm unterstelle. Eine Befangenheit setze schon voraus, dass sich Gabriel durch seine Ministererlaubnis private Vorteile verschaffen würde - das unterstellt jedoch auch kein Kritiker. 

Prantl prononciert dazu: 

„Ein Sozialdemokrat, der nicht im Rahmen der Gesetze und seiner politischen Möglichkeiten versuchen würde, 16 000 Arbeitsplätze in 451 Tengelmann-Einkaufsmärkten zu erhalten, wäre ein verantwortungsloser Nichtsnutz. Man kann sich darüber streiten, ob die Auflagen an Edeka, mit denen er das zu erreichen versucht, Erfolg haben werden; die Richter bezweifeln das; aber das ist ein politischer Streit, kein juristischer. Oberlandesrichter sind keine Oberwirtschaftspolitiker. (…) Es geht um Machtfragen, um das Verhältnis von Justiz und Politik und um Gewaltenteilung. Die Beschlüsse des Kartellgerichts in Sachen Tengelmann sind eine juristische Kriegserklärung dreier Richter nicht nur gegen Minister Gabriel, sondern gegen die Politik als solche. Die Richter wollen das politische Ermessen durch ihr eigenes Ermessen ersetzen; sie wollen die Wirtschaftspolitik juristisch so kontrollieren, dass ihr im konkreten Fall kein Spielraum bleibt. Die Kartellrichter wollen ihr Fach (das Kartellrecht, das marktbeherrschende Fusionen verhindern soll), nicht mit sozialen und sonst angeblich wettbewerbsfremden Gesichtspunkten beschmutzt sehen. Sie agitieren daher gegen das gesetzliche Instrument, das sie für einen Einbruch der Politik ins Recht der Wirtschaft halten: die Ministererlaubnis. Den Kartellrichtern passt die Ministererlaubnis nicht, sie halten diese für systemwidrig. Eigentlich möchten sie den einschlägigen Paragrafen zerreißen; aber das dürfen sie nicht; das darf nur das Bundesverfassungsgericht. Aber statt das Gesetz dort zur Prüfung vorzulegen, zerreißen die Richter ersatzweise den Minister in der Luft. Die Richter machen Politik; das steht ihnen nicht zu.“

Und die Politik der Richter wie der Kartell- bzw. Monopolbehörden steht, so kann man es bei Heribert Prantl herauslesen, ganz klar im Zeichen eines neoliberalen Wirtschaftsverständnisses. Das Urteil zeige in der Konsequenz nicht nur eine Kaltschnäuzigkeit gegenüber dem möglichen Verlust der Arbeitsplätze im Fall einer abgelehnten Fusion, sondern gar eine politische Selbstermächtigung, die als Rechtsinterpretation daherkommt. 

Dagegen wird zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Ministererlaubnis zu einem Zusammenschluss auf das Argument der Arbeitsplatzsicherung gestützt. Denn hiermit verknüpft hat Gabriel die Erlaubnis zur Fusion mit dem Abschluss rechtssicherer Tarifverträge mit einer Laufzeit von mindestens fünf Jahren. Edeka und die zuständige Gewerkschaft ver.di haben ihre „Hausaufgaben" inzwischen erledigt:  Prantl: „Richter sind unabhängig. Das ist gut so. Aber die Kartellrichter in Düsseldorf haben etwas verwechselt: Unabhängigkeit meint nicht Unabhängigkeit vom Gesetz.“


P.S.: Zwischenzeitig zitiert Hendrik Wieduwilt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11.8.2016 aus internen Papieren des Bundesarbeitsministeriums (BMAS), die grosse Bedenken gegenüber einer Ministererlaubnis für die Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka äussern. 

Einerseits sei es nicht möglich, die Belastbarkeit von Betriebsvereinbarungen rechtssicher zu beurteilen; andererseits werfe „(d)ie dem Kaufinteressenten Edeka abverlangte Vereinbarung zur Tarifbindung (…) zudem ‚verfassungsrechtliche Probleme‘ auf.“ 

Diese stützen sich auf die in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierte Koalitionsfreiheit. Ursprünglich zum Schutz gewerkschaftlicher Organisation formuliert, schützt er jedoch auch die Freiheit, sich eben nicht gewerkschaftlich zu verbinden („negative Koalitionsfreiheit“). 

Der Einwand gewinnt auch dadurch an Gewicht, als sich der Kartellsenat des OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung neben der angeblichen Befangenheit Sigmar Gabriels genau auf diesen Schutz der negativen Vertragsfreiheit beruft. So erschiene Gabriels Ministererlaubnis als Schutzschild zur Sicherung tarifvertraglicher Strukturen. Dies könne aber „kein Gemeinwohlbelang“ sein.

Die der FAZ vorliegenden Dokumente sind nicht öffentlich; „auch Mitbieter bekamen sie zunächst nicht zu sehen.“ 


P.P.S.: Das OLG Düsseldorf wies mittlerweile einen Tatbestandsberichtigungsantrag von Gabriels Ministerium als „unzulässig“ und „unbegründet“ zurück. Mit dem Antrag sollte das OLG eine Reihe von Feststellungen seines Eil-Beschlusses korrigieren.

Sigmar Gabriel wird am 21. September im Wirtschaftsausschuss des Bundestages zu den Fragen der Abgeordneten Stellung nehmen.

Das Hauptsacheverfahren soll nun am 16. November 2016 stattfinden; hier wird über die von den weiteren Kaufinteressenten Rewe, Markant und Norma vorgebrachten Beschwerden gegen die Ministererlaubnis verhandelt.  

Dazu auch... 


Deutschlandfunk „Zur Diskussion“, Sendung vom 10.8.2016: „Edeka, Kaiser’s, Gabriel: Die Fusion als Politik-Falle und Verbrauchergefahr“ - Moderation: Birgid Becker


Übersicht der Sendung „Zur Diskussion" zum Nachlesen

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